Wer darf was schießen?
Schüler ab 12 Jahre dürfen bei uns Luftgewehr schießen. Im Alter von 10 bis unter 12 Jahren kann man bereits mit dem Schießsport beginnen, wenn man ein entsprechendes ärztliches Attest vorlegt (der Schießsportleiter des Vereins ist hierbei gerne mit Rat und Tat behilflich). Schüler unter 10 Jahren bzw. Schüler von 10 bis 11 Jahren (ohne ärztliche Bescheinigung), dürfen mit dem Lichtpunktgewehr schießen.
Jugendliche, ab 12 Jahre, dürfen mit dem Luftgewehr schießen.
Ab 14 J. darf man dann auch Kleinkaliber schießen (bei entsprechender Anleitung/Aufsicht und wenn ein Erziehungsberechtiger zugestimmt hat).
Jugendliche im Alter von 16 bis unter 21 Jahren gehören zur Gruppe der Junioren.
Ab 21 Jahren ist man Schützin bzw. Schütze, ab 46 Jahren Altersschütze bzw. Altersdame, ab 56 bereits der Klasse der Senioren zugehörend.
Man kann jederzeit in einer höheren Klasse schießen, also z.B. als Altersschütze bei den Schützen, wenn man das beantragt.
Jeder Schütze, jede Schützin hat einen Schützenpass, aus dem die Altersklasse und etwa erworbene Lizenzen abzulesen sind. Dieses muss man bei Wettbewerben immer bei sich haben.
Download - Wer darf was schießen mit Vordruck Einverständniserklärung
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