Die Teilnahme an Vereins- und weiterführenden Meisterschaften ist Voraussetzung für die Bewilligung einer eigenen Sportwaffe durch die entsprechenden Behörden. Die Ergebnislisten derartiger Wettkämpfe sind bei Beantragung von Sportwaffen wiederholt eingesehen worden. Ohne den Nachweis der Teilnahme an der Vereinsmeisterschaft, kann an keiner nachfolgenden Meisterschaft teilgenommen werden. Können einzelne dieser Termine nicht wahrgenommen werden, so ist rechtzeitig ein Nachschießtermin zu vereinbaren. Die Teilnahme an Kreis- oder Landesmeisterschaften kann nur nach erfolgter Eintragung in bei den VM ausliegenden Listen erfolgen. Bei Nichtteilnahme an Gemeldeten Meisterschaften sind die Startgebühren durch den Schützen zu tragen.
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